Künstliche Intelligenz und Patente

Inhalt:

  • Künstliche Intelligenz
  • Erfindungen im Bereich Künstliche Intelligenz
  • Künstliche Intelligenz und Patente

In vielen technischen Disziplinen zählt die Künstliche Intelligenz (KI) mittlerweile zu den Schlüsseltechnologien und hat längst Einzug in den Alltag genommen. Von  autonom fahrenden Fahrzeugen oder autonomen Robotern, die beispielsweise Probleme selbstständig erkennen und sie auch zu lösen vermögen, sind wir aber noch weit entfernt. Dennoch steckt bereits heute in vielen Produkten, insbesondere Softwareprodukte, Künstliche Intelligenz. Beispielhaft seien Sprachassistenten erwähnt, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz natürlich gesprochene Sprache, d.h. den Inhalt und die Bedeutung des Gesprochenen immer besser verstehen.

Bei Künstlicher Intelligenz wird allgemein zwischen “schwacher” und “starker” Künstlicher Intelligenz unterschieden. Die schwache KI beschäftigt sich überwiegend mit konkreten Problemen und deren Lösung auf Basis von Methoden aus Mathematik und Informatik. Unter einer starken KI wird meist eine “Intelligenz” verstanden, die der menschlichen Intelligenz nahe kommt, wenn nicht sogar überlegen ist. Da heutige auf künstlicher Intelligenz basierende Produkte (insbesondere Software) nur fest umrissene Probleme lösen können (wenn auch mit der Fähigkeit “dazuzulernen”), ist die KI jedenfalls noch heute zur schwachen KI zu zählen.

Das Maschinelle Lernen ist aktuell die dominierende Technik im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Einen Schwerpunkt bilden hierbei die neuronalen Netze. Deep Learning als Teilbereich des maschinellen Lernens nutzt neuronale Netze.

Besondere Bedeutung spielt die Künstliche Intelligenz aktuell

  • beim Maschinellen Sehen, etwa in der Robotik oder beim automatisierten Fahren,
  • beim autonomen Fahren, und
  • bei medizinischen Anwendungen, etwa bei Erkennung von Tumoren in bildgebenden Verfahren.

Künstliche Intelligenz und Patente

Um technische Neuerungen auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz wirtschaftlich erfolgreich umsetzen zu können bedarf es auch eines entsprechenden Schutzes, etwa Patente.

Die Zahl an Patentanmeldungen und Patenten im Bereich der Künstlichen Intelligenz ist zuletzt weltweit stark angestiegen. Die absoluten Zahlen (verglichen mit anderen technischen Disziplinen, etwa dem Maschinenbau) liegen aber noch im sehr niedrigen Bereich, was sich aber in Zukunft deutlich ändern dürfte, insbesondere deshalb, da die KI in immer mehr technische Gebiete Einzug nimmt.

Künstliche Intelligenz (KI) basiert auf Mathematik und Informatik, die in der Regel in Software umgesetzt werden. Bei solcher in Software umgesetzter Künstlicher Intelligenz handelt sich um sogenannte Computerimplementierte Verfahren, also Verfahren die “in einem Computer implementiert” sind.

Computerimplementierte Erfindungen sind “als solche” nicht dem Patentschutz zugänglich. Ausnahmen bestätigen bekanntlich ja die Regel – so auch bei den computerimplementierten Erfindungen: wird mit einer computerimplementierten Erfindung (CII) ein technisches Problem gelöst, so ist auch die CII dem Patentschutz zugänglich, d.h., für eine CII kann ein Patent beantragt werden. Die weiteren Patentierungsvoraussetzungen (Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit) sind hierbei dieselben, wie bei Erfindungen aus anderen technischen Gebieten. Weist also die CII einen technischen Charakter auf, so ist nicht vom Patentschutz ausgeschlossen.

Anmerkung: Software als solche, also der Quellcode, kann nicht durch ein Patent geschützt werden  – hierfür ist das Urheberrecht vorgesehen.

Da es sich bei Erfindungen aus dem Bereich von KI in der Regel um CII handelt, gelten hierfür die gleichen Richtlinien wie für computerimplementierte Erfindungen – damit eine Erfindung aus dem Bereich der KI dem Patentschutz zugänglich ist, muss mit ihr also ebenfalls ein technisches Problem gelöst werden, die KI muss also eine sogenannte Technizität aufweisen.

Beispielsweise kann eine Patentierung einer KI dann in Betracht kommen, wenn die Anwendung der KI zur Lösung eines technischen Problems beiträgt. Bei der Konstruktion von Bauteilen, kann eine KI-gestützte Software das Bauteil (etwa die Geometrie) so optimieren, dass das Gewicht des Bauteils erheblich reduziert werden kann, ohne Nacheile bei der Festigkeit hinnehmen zu müssen. Im Bereich des 3D-Druckes (Additive Manufacturing) kann eine KI-gestützte Lösung etwa dazu beitragen, innen liegende Bereiche des zu druckenden Gegenstandes so mit Hohlräumen zu versehen, dass die geforderte Steifigkeit und Festigkeit des zu druckenden Gegenstandes dennoch erhalten bleibt – einerseits kann dadurch der Materialverbrauch deutliche reduziert werden, andererseits kann Druckgeschwindigkeit aber auch deutlich erhöht werden. In diesem Sinne dient die die Künstliche Intelligenz dazu bzw. wird dazu verwendet, um ein konkretes technisches Problem zu lösen.

Bei Einbettung von KI in andere technische Systeme, dürfte daher in der Regel die erforderliche Technizität vorliegen. Dass zur Lösung eines Problems KI verwendet wird, reicht in der Regel nicht aus – es muss angegeben werden, wie die KI konkret verwendet wird, um das Problem zu lösen.

Informationen zu Computerimplementierten Erfinden finden Sie hier.

Bei Fragen zum Patentschutz zu Künstlicher Intelligenz stehen Ihnen die Patentanwälte von 2s-ip jederzeit gerne zur Verfügung.

Dipl.-Inf. Andreas Bertagnoll
Dr.-Ing. Günther Schneider
Dr.rer.nat. Michael Schramm

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