Due Diligence und Freedom-to-Operate

Wir führen für Sie Due-Diligence-Prüfungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes durch. Dabei arbeiten wir bei Bedarf mit international besezten Anwaltsteams, häufig mit Schwerpunkt USA oder Großbritannien, zusammen.

Unsere Stärke ist die schnelle Erfassung und Bewertung komplexer rechtlicher und technischer Fragen – gerade mit länderübergreifendem Bezug. Als Mandant profitieren Sie dabei besonders von unserer technischen und rechtlichen Expertise in Verbindung mit der langjährigen internationalen Erfahrung. In diesem Zusammenhang unterstützen wir Sie auch bei Vertragsverhandlungen und begleiten M&A-Transaktionen aus patentrechtlicher Sicht.

In diesem Zusammenhang können wir auch den Wert Ihrer Patente, Marken und Designs bestimmen.

Mit Freedom-to-Operate-Recherchen erhöhen wir Ihre Sicherheit vor der Markteinführung. Dabei erstellen wir Gutachten über mögliche Verletzungen von Patenten, Marken und Designs durch Produkte und Produktbezeichnungen. Dies kann auch Gutachten zur Rechtsbeständigkeit (Validität) von Schutzrechten einschließen.

Bei weitergehenden Fragen zu Due-Dilligence-Prüfungen stehen Ihnen unsere Anwälte jederzeit gerne zur Verfügung:

Dr.rer.nat. Michael Schramm
Dr.-Ing. Günther Schneider
Dipl.-Inf. Andreas Bertagnoll
Stefan Wehrmann

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