Markenrecht / Kennzeichenschutz

Dem Markenschutz (bzw. Markenrecht) zugänglich sind Zeichen (Wortmarken, Bildmarken oder Wort-/Bildmarken), die geeignet, sind Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens zu kennzeichnen. Hierzu zählen auch Zeichen zur Kennzeichnung von Unternehmen (Firmennamen oder Teile davon) oder Unternehmensteilen.

Die Patent- und Rechtsanwälte der Kanzlei 2s-ip, München / Ulm, beraten und vertreten Sie in den zum Kennzeichen- und Markenrecht gehörenden Angelegenheiten. Zu deren Aufgaben gehören insbesondere:

Markenanmeldeverfahren (Anmeldung von Marken)

  • Prüfung der Eintragungsfähigkeit und Anmeldungserfordernisse Ihrer Marke
  • Durchführung von Markenidentitäts- und -ähnlichkeitsrecherchen in Deutschland und im Ausland
  • Ausarbeitung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen für die Markenanmeldungen
  • Kollisionsprüfung mit prioritätsälteren Marken, Unternehmenskennzeichen oder sonstigen älteren Zeichen
  • Markenregistrierung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie beim Amt der Europäischen Union für gesitiges Eigentum (EUIPO)
  • Internationale Markenregistrierungen unter dem Madrider Markenabkommen und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf
  • Vertretung in sämtlichen Amtsverfahren (Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren etc.) beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Amt der Europäischen Union für gesitiges Eigentum
  • Vertretung in Beschwerdeverfahren gegen Beschlüsse der Markenämter vor dem Bundespatentgericht, dem Europäischen Gericht 1. Instanz (EuG) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)

Verteidigung Ihrer Markenrechte in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren

  • Maßnahmen gegen Produktpiraterie, insbesondere Abmahnungen und einstweilige Verfügungen gegen die Verbreitung von Piraterieware und Parallelimporten
  • Ermittlungen zur Auffindung und Bekämpfung von Pirateriefällen durch Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, Überwachung von Messen und Verkaufsveranstaltungen sowie Internetplattformen (z.B. Plattformen für Online-Auktionen, Foren etc.)
  • Fertigung von Verletzungsgutachten und vorbeugenden Verletzungsgutachten (freedom-to-operate)
  • Überwachung jüngerer Markenanmeldungen, die mit Ihren älteren Markenrechten kollidieren
  • Vertretung in Markenrechtsverletzungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten

Vertragsberatung

  • Entwurf und Verhandlung von Abgrenzungsvereinbarungen
  • Übertragungsverträge

Wenn Sie Fragen zum Markenrecht und Kennzeichenschutz haben, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei 2s-ip, München / Ulm, gerne zur Verfügung:

Dr.rer.nat. Michael Schramm
Dr.-Ing. Günther Schneider
Dipl.-Inf. Andreas Bertagnoll
Stefan Wehrmann

Weitere Informationen zum Markenrecht und Kennzeichenschutz finden Sie auf der Seite IP-/IT-Wissen / Markenschutz.

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