Kollisionsüberwachung

Ziel der Kollisionsüberwachung

Um zu verhindern, daß Marken zur Eintragung zugelassen werden, die mit dem eigenen Zeichen verwechslungsfähig sind, sollte die Veröffentlichung neuer Markeneintragungen in den jeweiligen Markenblättern überwacht werden (sog. Kollisionsüberwachnung). Es empfiehlt sich daher, die Marke nach Eintragung in die Kollisionsüberwachung durch einen mit Markenangelegenheiten vertrauten Rechtsanwalt oder Patentanwalt aufzunehmen. In diesem Fall wird der Markeninhaber von seinem Rechtsanwalt darauf hingewiesen, daß eine zu Verwechslungen Anlass gebende Markeneintragung erfolgt ist.

Schutz gegen kollidierende Marken Dritter

Werden Sie von Ihrem Anwalt auf eine kollidierende Marke hingewiesen, besteht innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten ab Veröffentlichung der Eintragung der Marke, die Möglichkeit Widerspruch gegen die Markeneintragung einlegen und die Löschung der Marke verlangen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist besteht  die Möglichkeit, die Marke durch Klage vor einem ordentlichen Gerichte löschen zu lassen und gegen die Benutzung der Marke im Wege der Unterlassungsklage vorzugehen.

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