Patentverletzungsklage

Ein Patentinhaber kann mit einer Patentverletzungsklage bzw. Klage wegen Patentverletzung Ansprüche aus einem Patent oder Gebrauchsmuster gegen einer Verletzer (Patentverletzer bzw. Gebrauchsmusterverletzer) vor einem ordentlichen Gericht durchsetzen. Zu den Ansprüchen zählen insbesondere

  • Unterlassungsanspruch – keine Weiterbenutzung der patentierten Erfindung durch den Patentverletzer
  • Schadensersatzanspruch – Ersatz des durch die patentverletzenden Handlungen entstandenen Schadens
  • Vernichtungsanspruch – Vernichtung der patentverletzenden Erzeugnisse und Vorrichtungen
  • Auskunftsanspruch – Auskunft an den Patentinhaber über die Herkunft und den Vertriebsweg der patentverletzenden Erzeugnisse
  • Vorlage- und Besichtigungsanspruch – Vorlage von Urkunden oder Sachen und Besichtigung von Vorrichtungen (bei Softwarepatenten gegebenenfalls auch die Einsichtnahme in den Quellcode), falls dies zur Begründung von Ansprüchen des Patentinhabers erforderlich ist
  • Rechnungslegungsanspruch – im Falle von Schadensersatzansprüchen, die Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen oder einen geeigneten Zugang zu den entsprechenden Unterlagen

Für Patentstreitsachen und Gebrauchsmusterstreitsachen sind in Deutschland erstinstanzlich Spezialkammern bestimmter Landgerichte zuständig. Für die Beteiligten besteht Anwaltszwang!

Wird Ihnen vorgeworfen ein Patent oder Gebrauchsmuster verletzt zu haben oder haben Sie eine Abmahnung, eine Verwarnung oder Berechtigungsfrage erhalten? Dann sollten Sie möglichst schnell handeln. Denn eine Patentverletzung bzw. Gebrauchsmusterverletzung kann ernsthafte Folgen haben. Sie sollten so früh wie möglich auf den Vorwurf reagieren und prüfen bzw. von einem Patentanwalt oder Rechtsanwalt prüfen lassen, ob der Vorwurf der Patent- bzw. Gebrauchsmusterverletzung berechtigt ist oder nicht. Oder möchten Sie gegen einen potentiellen Verletzer vorgehen?

Als gemischte Kanzlei von Patentanwälten und Rechtsanwälten verstehen wir uns besonders auf die Vertretung und Beratung in Patentverletzungsverfahren und den dazugehörigen Begleitverfahren, wie Einspruchsverfahren gegen das zugrunde liegende Patent und Nichtigkeitsverfahren.

Sprechen Sie uns an.

 

image_print