Schutzrechtshinweis

Die Anbringung eines ausdrücklichen oder symbolhaften Hinweises auf das Bestehen eines (deutschen) Patents ist von Gesetzes wegen nicht erforderlich, wenngleich dies in zunehmendem Maße zu Warn- und Werbezwecken praktiziert wird. Irreführend und daher wettbewerbswidrig ist die Hinzufügung eines solchen Schutzrechtshinweises freilich dann, wenn kein Patentschutz besteht.

image_print