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Schutzrechtshinweis

Die Anbringung eines ausdrücklichen oder symbolhaften Hinweises auf das Bestehen eines (deutschen) Patents ist von Gesetzes wegen nicht erforderlich, wenngleich dies in zunehmendem Maße zu Warn- und Werbezwecken praktiziert wird. Irreführend und daher wettbewerbswidrig ist die Hinzufügung eines solchen Schutzrechtshinweises freilich dann, wenn kein Patentschutz besteht.

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