R im Kreis ®

Die Anbringung eines ausdrücklichen oder symbolhaften Hinweises auf die Eintragung einer Marke etwa durch das ®-Zeichen (R im Kreis) ist von Gesetzes wegen nicht erforderlich, wenngleich dies in zunehmendem Maße zu Waren- und Werbezwecken praktiziert wird. Irreführend und daher wettbewerbswidrig ist die Hinzufügung eines solchen Schutzrechtshinweises freilich dann, wenn kein Markenschutz besteht.

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