Designanwalt in München

Designanwalt / Anwalt für Designrecht | 2s-ip Schramm Schneider Bertagnoll Patent- und Rechtsanwälte, München / Ulm, beraten und vertreten Sie auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes. Hierzu zählt neben dem Patentrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht insbesondere auch das Designrecht.

Designanwalt / Designanmeldung

Ästhetische Formschöpfungen eines zweidimensionalen oder dreidimensionalen Erzeugnisses sind dem Designschutz zugänglich, d.h. das Design eines solchen Erzeugnisses kann geschützt werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Design des zu schützenden Erzeugnisses (zum Zeitpunkt der Anmeldung) neu ist und Eigenart aufweist.

Unsere auf Designrecht spezialisierten Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Erzeugnisse vor den jeweiligen Patent- und Markenämtern anzumelden und das jeweilige Design bis zur Eintragung zu bringen. Sowohl für deutsche und europäische Designanmeldungen als auch für internationale Designregistrierungen sind unsere Designanwälte kompentente Ansprechpartner.

Ihr Designanwalt unterstützt Sie dabei, dass Ihre Erzeugnisse oder sonstigen im geschäftlichen Verkehr verwendeten ästhetischen Formschöpfungen als Design eingetragen werden. Für die Designanmeldungen erarbeitet Ihr Designanwalt in enger Abstimmung mit Ihnen die erforderlichen Abbildungen. Bei Bedarf führt der Designanwalt vor der Designanmeldung auch Recherchen zum bekannten Formenschatz (ähnliche Designs) in Deutschland und im Ausland durch, um gegebenenfalls auf kollidierende ältere Designs hinweisen zu können.

Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Designrechten

Neben der Anmeldung der Designs unterstützt Sie Ihr Anwalt für Designrecht insbesondere auch bei der

  • Erstellung von Verletzungsgutachten und von vorbeugenden Verletzungsgutachten (freedom-to-operate),
  • Durchführung von IP-Due-Diligence Prüfungen, etwa im Rahmen einer Unternehmensübernahme oder innerhalb eines M&A-Prozesses,
  • Vertretung in außergerichtlich geführten Abmahnverfahren, Verhandlung von Abgrenzungs- und Koexistenzvereinbarungen, Gegenmaßnahmen bei unberechtigten Abmahnungen,
  • Beantragung und Begleitung von Grenzbeschlagnahmeverfahren durch die Zollbehörden,
  • Vertretung in Verfügungsverfahren betreffend den einstweiligen Rechtsschutz aufgrund einer Verletzung Ihres Designs,
  • Anfertigung und Hinterlegung von Schutzschriften bei den zuständigen Gerichten, und
  • Vertretung in Designverletzungsstreitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten.

Wenn Sie konkrete Fragen zum Designrecht haben, dann stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei 2s-ip, München / Ulm, gerne zur Verfügung. Sprechen Sie unsere auf Designrecht spezialisierten Patentanwälte und Rechtsanwälte an:

Dr.-Ing. Günther Schneider
Dipl.-Inf. Andreas Bertagnoll
Dr.rer.nat. Michael Schramm

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