20.05.11

BGH: Zur Inanspruchnahme einer Diensterfindung bei fehlender schriftlicher Erfindungsmeldung

News zum Patentrecht

In Fortführung der BGH-Rechtsprechung “Haftetikett” zum Arbeitnehmererfinderrecht hat sich der BGH erneut mit der Frage der Inanspruchnahme einer Diensterfindung befasst.
Die Frist zur Inanspruchnahme einer Diensterfindung wird, wenn es an einer schriftlichen Erfindungsmeldung des Diensterfinders fehlt, grundsätzlich nur in Gang gesetzt, wenn der Arbeitgeber, insbesondere durch eine Patentanmeldung und die Benennung des Arbeitnehmers als Erfinder, dokumentiert, dass es keiner Erfindungsmeldung mehr bedarf. … >>

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