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Grundlagen Arbeit­neh­mer­er­fin­der­recht

Das Arbeitnehmererfinderrecht befasst sich – grob zusammengefasst – mit der Übertragung der Rechte an Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschlägen des Arbeitnehmers auf den Arbeitgeber und den sich daraus ergebenden Vergütungsansprüchen des Arbeitnehmers.

Die Rechtsanwälte und Patentanwälte der Kanzlei 2s-ip, München / Ulm, beraten Sie in allen Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts, sowohl bei der einvernehmlichen außergerichtlichen Streitbeilegung als auch in streitigen Verfahren vor der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungsangelegenheiten oder den ordentlichen Gerichten.

Auf den folgenden Seiten finden Sie

  • ein Glossar mit den wichtigsten Grundbegriffen des Arbeitnehmererfinderrechts
  • die für das Arbeitnehmererfinderrecht relevanten Gesetze und Verordnungen, und
  • relevanten Entscheidungen und Urteile zum Arbeitnehmererfinderrecht.

Die hier angebotenen Informationen können Ihnen nur einen groben Überblick über das Gebiet des Arbeitnehmererfinderrechts geben ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Korrektheit. Keinesfalls ersetzen sie eine Beratung im Einzelfall. Wenn Sie eine konkrete Frage zum Arbeitnehmererfinderrecht haben, sprechen Sie unsere im Recht der technischen Schutzrechte spezialisierten Rechtsanwälte und Patentanwälte an:

Dr.rer.nat. Michael Schramm
Dr.-Ing. Günther Schneider
Dipl-Inf. Andreas Bertagnoll

2s-ip Schramm Schneider Bertagnoll - Patent- und Rechtsanwälte Part mbB


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