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Referenzen

2s-ip Schramm Schneider Bertagnoll Patent- und Rechtsanwälte stehen für exzellente Beratung und Prozessführung auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes und im IT-Recht. Wir verstehen uns darauf, die Ansprüche unserer Mandanten erfolgreich durchzusetzen. Dabei konnten wir, insbesondere im Bereich technischer Schutzrechte, die Rechtsprechung maßgeblich mitprägen.

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Entscheidungen aus dem Patent- und Gebrauchsmusterrecht, an denen Anwälte von 2s-ip Schramm Schneider Bertagnoll in mindestens einer Instanz als Prozessbevollmächtigte mitgewirkt haben.

 

Bundesgerichtshof

Einspritzventil

BGH – GRUR 2015, 976

  1. Angriffs- oder Verteidigungsmittel, eine Klageänderung oder eine Verteidigung mit beschränkten Patentansprüchen, die das Patentgericht nicht nach §83 Abs. 4 PatG zurückgewiesen hat, können auch im Berufungsverfahren nicht zurückgewiesen werden.
  2. Ein Nichtigkeitsgrund, der erst nach dem Hinweis nach §83 Abs. 1 PatG geltend gemacht worden ist, fällt auch dann ohne weiteres im Berufungsverfahren zur Entscheidung an, wenn das Patentgericht offengelassen hat, ob die Zulassung des weiteren Nichtigkeitsgrundes sachdienlich ist.

 

Beschwerdewert bei Verurteilung zur Rechnungslegung (Stufenklage)

BGH – BeckRS 2013, 09700

Beschwerdewert bei Verurteilung zur Auskunft richtet sich nach dem zur Erteilung der Auskunft erforderlichen Zeitaufwand

 

Luftdruckkontrollvorrichtung

BGH – BeckRS 2012, 02224

Hilfsantrag mit einer Mehrzahl von Alternativen – hier sieben – ist zulässig und zu bewerten wie sieben einzelne Hilfsanträge.

 

Atemgasdrucksteuerung – Anspruch auf Berichtigung der Erfinderbenennung

BGH – GRUR 2011, 903

  1. Der Anspruch auf Berichtigung einer Erfinderbenennung besteht unabhängig von der Schutzfähigkeit der betreffenden Erfindung.
  2. Der Berichtigungsanspruch steht demjenigen zu, der einen schöpferischen Beitrag zum Gegenstand der unter Schutz gestellten Erfindung geleistet hat.

 

Insassenschutzsystemsteuereinheit

BGH – GRUR 2010, 410

Die Angabe “weitgehend geschlossen” in einem Patentanspruch kann dahin auszulegen sein, dass ein vollständiger Verschluss nicht erfasst ist (hier in einem Fall ausgesprochen, in dem für den Stand der Technik ein solcher Verschluss kennzeichnend war).

 

Elektronische Funktionseinheit – Inanspruchnahme einer Priorität

BGH – GRUR 2004, 133

Die Priorität für einen Anspruch in einer europäischen Patentanmeldung gemäß Art. 88 EPÜ kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Fachmann den Gegenstand des Patentanspruchs unter Heranziehung des allgemeinen Fachwissens unmittelbar und eindeutig der früheren Anmeldung als Ganzes entnehmen kann; es muss sich um dieselbe Erfindung handeln. Für die Beurteilung der identischen Offenbarung gelten die Prinzipien der Neuheitsprüfung.

 

Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

BGH – GRUR 2001, 143

Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der von einem anwaltlichen Vertreter gestellte Antrag auf Einsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens nicht, dass der von dem Anwalt vertretene Mandant namhaft gemacht wird.

 

Instanzgerichte (Patentverletzung)

Aussetzung des Verletzungsrechtsstreits; Aufgabe; beschränkte Anspruchsfassung im Verletzungsstreit

LG München I – BeckRS 2016, 15012

  1. Ein anhängiges Einspruchsverfahren ist allein kein Grund, einen Verletzungsrechtsstreit auszusetzen; das Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines Patents hat bei der Interessensabwägung Vorrang.
  2. Bei der Bestimmung der Aufgabe des Patents kommt es allein auf die objektive Sicht des Fachmanns an.
  3. Auch schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des Nichtigkeitsverfahrens kann im Verletzungsstreit eine beschränkte Anspruchsfassung berücksichtigt werden.

 

Kostenerstattung bei doppelt qualifiziertem Vertreter

LG München 7 O 2500 – Beschluss vom 2.12.2013 (nicht veröffentlicht)

Auch bei Vertretung durch einen doppelt qualifizierten Rechtsanwalt im Patentverletzungsverfahren sind die Kosten eines mitwirkenden Patentanwaltes ohne weitere Sachprüfung erstattungsfähig. Ebenso sind die Kosten eines im Revisionsverfahren vor dem BGH mitwirkenden Rechtsanwaltes, der gleichzeitig als “European Patent Attorney” qualifiziert ist, neben den Kosten eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwaltes erstattungsfähig. Dies gilt jedenfalls dann, wenn ein Europäisches Patent streitgegenständlich ist.

 

Arbeitnehmererfinderrecht

OLG München – BeckRS 2013, 09739
(LG München – BeckRS 2013, 09740)

Arbeitnehmererfindervergütung bei bestehenden Lizenzverträgen und wechselnden Patentinhabern, Verjährung, Treu und Glauben

 

Mittelbare Patentverletzung – doppelter Inlandsbezug

LG Mannheim – InstGE 5, 179

Sowohl das Anbieten und Liefern durch den Dritten (den mittelbaren Verletzer) als auch die zu erwartende Benutzung durch den Belieferten muss im Inland erfolgen. Nach der Rechtsprechung der Kammer reicht es aus, dass der wegen mittelbarer Verletzung des Schutzrechts in Anspruch Genommene vom Ausland aus ins Inland an den Dritten zur Benutzung im Inland liefert.

 

Leit- und Informationssystem I + II

OLG München – InstGE 2, 61 (=Mitt. 2002, 418)
(LG München – InstGE 1, 236)

Fehlende internationale Zuständigkeit für Klage zur Feststellung der Nichtverletzung des Patents

 

Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes

Mündliche Verhandlung – Fortsetzung am Folgetag; Rügelose Einlassung; Wesentliche Verfahrensmängel; Zurückverweisung an die 1. Instanz

EPA BK – JurionRS 2012, 33252

  1. Die in Regel 115 EPÜ genannte Zweimonatsfrist für die Ladung zur mündlichen Verhandlung trägt einem fundamentalen Bedürfnis nach Planbarkeit und Vorhersehbarkeit Rechnung. Dies gilt nicht nur für die erstmalige Ladung zur mündlichen Verhandlung, sondern auch für deren Fortsetzung an einem anderen als dem in der Ladung angesetzten Kalendertag.
  2. Für die Fortsetzung einer mündlichen Verhandlung über den in der Ladung angegebenen Kalendertag hinaus ist deshalb eine erneute Ladung erforderlich, die den Erfordernissen von Regel 115 EPU zu genügen hat.

 

Abuse of procedure – late filing of documents

EPA BK – BeckRS 2007, 30688401

Zur Zulässigkeit verspätet eingereichter Dokumente im Einspruchsverfahren, die der Einsprechende bereits kannte.

 

Semiconductor memory device/RAMBUS

EPA BK – BeckRS 2004, 30512155

  1. Amendments to a European patent may be based on the whole reservoir of features originally disclosed in the corresponding application provided that Article 123(3) EPC is not infringed by such amendments, due account being taken of the stipulations of Article 69(1) EPC.
  2. The general, abstract concern that the addition of a feature to a claim after grant leads to an extended scope of protection as the resulting combination of features might give rise to a different evaluation of equivalents in infringement proceedings is not in itself a sufficient reason for not allowing the addition of limiting features under Article 123(3) EPC.
  3. Requests raising new issues which would require a further written phase in order to be properly dealt with are to be regarded as belated even if filed at a point in time just before the minimum period set by the Board in a summons to oral proceedings.

 

Deutsches Patent- und Markenamt

Gebrauchsmusterrecht – Internetveröffentlichung als Stand der Technik

DPMA – Mitt. 2013, 362 mit Anm. Schneider

Internetveröffentlichungen bilden als schriftliche Beschreibung Stand der Technik im Sinne vom §3 Abs. 1, Satz 2 GbmG

 

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GRUR … Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
Mitt. … Mitteilungen der Deutschen Patentanwälte
InstGE … Rechtssprechung der Instanzgerichte zum Recht des geistigen Eigentums
BeckRS … Beck online Rechtsprechung
JurionRS … JURION Rechtsprechung

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