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Bundestag macht Weg zum “Übereinkommen über ein Europäisches Patentgericht” frei

Im zweiten Anlauf hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zum “Übereinkommen über ein Europäisches Patentgericht” (UPC) mit der nötigen 2/3-Mehrheit zugestimmt.

2017 hatte das Parlament den Entwurf schon einmal ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen befürwortet. Damals waren bei der Entscheidung allerdings nur 38 von über 630 gewählten Abgeordneten anwesend. Im März 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz aufgrund dieses Formfehlers für nichtig (Einzelheiten hierzu finden Sie hier).

Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die jetzige Zustimmung des Bundestags zum Übereinkommen der lange erwartete Durchbruch ist, oder ob weitere Verfassungsbeschwerden drohen bzw. eingelegt werden.

Wir werden Sie hierzu auf dem Laufenden halten.

AB/27.11.2020

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