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Prozesskosten

Bei Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Designrechts steht der Unterlassungsanspruch im Vordergrund. Das wirtschaftliche Interesse, seine Rechte gewahrt zu wissen, bestimmt daher auch den Gegenstandswert der Angelegenheit oder des Verfahrens in entscheidendem Maße.

Häufig wird das Unterlassungsinteresse im Designrecht zwischen € 50.000 und 100.000, bei bekannten Designs aber auch höher eingestuft. Je höher der Streitwert, desto höher ist auch das für jeden Prozeß einzugehende Kostenrisiko. Wem die Benutzung eines Designs verboten wird, hat die Kosten des eigenen Anwalts, die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des Prozeßgegners zu bezahlen.

Dieses Risiko liegt bei einem Streitwert von € 25.000 für eine Gerichtsinstanz zwischen € 3.500 und 5500, falls das Verfahren bis zum BGH fortgeführt wird bei über € 19.000. Bei einem Streitwert von € 50.000 zwischen € 5.500. und € 8.000. Falls das Verfahren bis zum BGH fortgeführt wird, erhöht sich das Risiko auf einen Betrag von über € 25.000. Nicht berücksichtigt sind dabei Kosten für Sachverständige und Zeugen.

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